Mitarbeiter

Rettungsassistenten

Rettungsassistenten werden auf
Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen werden sie als Assistenten des Notarztes tätig. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1.200 Stunden dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1.600 Stunden Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache.

Rettungssanitäter

Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf
Rettungs- und Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen als Fahrer eingesetzt. Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Stunden Mindestausbildung, die in 160 Stunden theoretische Ausbildung, 160 Stunden Klinikpraktikum, 160 Stunden Rettungswachenpraktikum sowie 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Rettungsdiensthelfer (RDH) werden als Fahrer von
Kranken- und Rettungswagen eingesetzt. Die 320 Stunden dauernde Ausbildung zum RDH besteht beim BRK aus 160 Stunden Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Stunden Rettungswachenpraktikum.

Rettungshelfer